Anmeldebestimmungen für die Abholung von Lebensmitteln beim Leipziger Tafel e.V.:
Stadt Leipzig:
Gültiger Leipzig-Pass, Sozial -, Hartz IV – und/oder Wohngeldbescheides
Land Leipzig:
Sozial-, Hartz IV- und/oder Wohngeldbescheid
Nach der Vorlage der Nachweise erhalten Sie Ihren Tafel-Pass. Mit diesem Pass haben Sie die Möglichkeit, einmal pro Woche Lebensmittel für sich und Ihre Familien abzuholen.
Unkostenpauschale:
(gegenwärtig) – zwei Euro/Erwachsene und ein Euro/Kind
Warenabholung:
Bringen Sie bei der Warenabholung ca. 3 Beutel und ein – Plastikgefäß für Kuchen mit
Freitag: | 13:30 - 15:00 Uhr (An – oder Ummeldung + Lebensmittelausgabe) |
Quellenangabe: http://www.leipziger-tafel.de, 03.08.2017
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