Anmeldebestimmungen für die Abholung von Lebensmitteln beim Leipziger Tafel e.V.:
Stadt Leipzig:
Gültiger Leipzig-Pass, Sozial -, Hartz IV – und/oder Wohngeldbescheides
Land Leipzig:
Sozial-, Hartz IV- und/oder Wohngeldbescheid
Nach der Vorlage der Nachweise erhalten Sie Ihren Tafel-Pass. Mit diesem Pass haben Sie die Möglichkeit, einmal pro Woche Lebensmittel für sich und Ihre Familien abzuholen.
Unkostenpauschale:
(gegenwärtig) – zwei Euro/Erwachsene und ein Euro/Kind
Warenabholung:
Bringen Sie bei der Warenabholung ca. 3 Beutel und ein – Plastikgefäß für Kuchen mit
Montag: | 9:30 - 11:00 Uhr (An – oder Ummeldung) + 12:00 - 16:00 Uhr (Lebensmittelausgabe) |
Dienstag: | 9:30 - 11:00 Uhr (An – oder Ummeldung) + 12:00 - 16:00 Uhr (Lebensmittelausgabe) |
Mittwoch: | 9:30 - 11:00 Uhr (An – oder Ummeldung) + 12:00 - 16:00 Uhr (Lebensmittelausgabe) |
Donnerstag: | 9:30 - 11:00 Uhr (An – oder Ummeldung) + 12:00 - 16:00 Uhr (Lebensmittelausgabe) |
Freitag: | 9:30 - 11:00 Uhr (An – oder Ummeldung) + 12:00 - 16:00 Uhr (Lebensmittelausgabe) |
Quellenangabe: http://www.leipziger-tafel.de, 03.08.2017
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